Freitag, 21. September 2012

Osnabrück hin und zurück - Ein Netz voll Gesetz




Manche Arbeitstage haben es bekanntlich so richtig in sich. So hätte die Überschrift hier auch lauten können, "Tage wie dieser" oder gar "Tage des Donners". Donnerte ich doch bereits früh am Morgen rauf nach Osnabrück um dort einige beinah Joint-Venture-mässige Baustellenbelieferungen mit den Kollegen in Gelb-Blau miterleben zu dürfen. Na wenigstens ist das mal was anderes um nicht zu sagen, das der tägliche Trott mit den Rund-um-den-Kirchturm-Touren bei Zeiten zu einem eher langweiligen Unterfangen wird. Eines jedoch haben alle unserer Touren gemeinsam, am Abend geht's dann wieder nach Hause. Und gerade deshalb bin ich froh, das ich in Europa nicht mehr im Fernverkehr unterwegs sein muß. Laut Gesetz sind die Arbeitszeiten von uns Lkw-Fahrern ja bekanntlich streng geregelt und werden in Stichprobenkontrollen anhand der Tachoscheiben oder eben Fahrerkarten immer wieder überprüft. In den Genuss einer solchen Kontrolle kommen wir mit unseren Baustellenfahrzeugen allerdings nur selten. Und wenn, dann gibt es eigentlich keinen Grund zur Beanstandung. Auch wenn ich schonmal, wie z.B. bei dieser Tour, bis nach Osnabrück fahre, so ist das doch nur ein Katzenschiss weit entfernt vom Betonwerk, verglichen mit dem Katzenklo und natürlich den Touren der Fernfahrer.
Die nämlich knallen ihre Tachoscheibe/Fahrerkarte so richtig schön mit Fahrstunden voll, was schon fast das größte Problem der ganzen Branche darstellt. Das allergrößte Manko an der Sache ist jedoch nicht, wie vielleicht angenommen wird, das Kontrollproblem verbunden mit etwaigen Strafen, weit gefehlt, ich sehe das Manko bereits im Verdienst der Fernfahrer.
Da die wenigsten Spediteure in Arbeitgeberverbänden organisiert sind, sind die meisten nicht an Tarife gebunden. Ein Spitzenverdiener unter den deutschen Fernfahrern kommt heute auf einen Bruttolohn von etwa 2.200 Euro im Monat. Bei mindestens 60 Arbeitsstunden pro Woche ergibt das kaum den viel diskutierten Mindestlohn. Gerade in den neuen Bundesländern sind aber sogar Löhne von teilweise unter 1.000 Euro üblich und auch im Westen liegen sie häufig noch deutlich unter 1.700 Euro was für einen Familienvater schon an das Harz IV Niveau herankommt. Doch nicht nur die Löhne sind niedrig, Überstunden, Wochenend- und Feiertagsarbeiten sind meistens schon im Bruttolohn enthalten.
Diese Zahlen allein tun ja schon weh, Lenk- und Ruhezeitverstöße noch garnicht mitgerechnet.
Durch den Druck im Speditionsgewerbe, den manche Fahrer ausgesetzt sind, sind die Strafen aber ein nicht zu unterschätzendes Risiko für das Portemonaie vieler LKW-Fahrers ab 3,5 Tonnen Fahrzeuggesamtgewicht, dessen berufliche Aktivitäten der letzten 28 Arbeitstage von den Kontrolleuren verwendet werden dürfen. Für manchen Kraftfahrer heißt das also, er kann für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften auch noch einen knappen Monat später zur Verantwortung gezogen werden. Ebenfalls lässt sich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beweisen.Wer also gerne die Arschkarte zieht, unten rechts ist das Gaspedal.
Mit den Lenk- und Ruhezeitregelungen nach Verordnung (EWG) Nr. 561/2006 ab 11.04.2007 geraten wir Betonfahrer wohl eher nicht in Konflikt, denn 56 wöchentliche Fahrstunden schaffen wir nicht annähernd und da die Nacht bei uns zum Schlafen da ist, klappt es auch mit den Ruhezeiten. Etwas anders sieht es da schon mit dem Arbeitszeitgesetz nach § 21a AZG aus. Auch hier haben wir uns mit unseren Baustellenfahrzeugen an geltende Gesetze zu halten. Die Arbeitszeit darf demnach 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Das würde also bedeuten, dass wir zum Beispiel jeden Wochentag 9 Stunden, und am Samstag nochmal 4 Stunden arbeiten dürfen, natürlich auch entsprechend variabel, solange nicht die 48 Wochenstunden überschritten werden.
Angestellte eines Transportbetonwerks unterliegen mitunter sogar den Tarifverträgen, z.B dem, der IG Bau-Steine-Erden, welcher dafür sorgte, dass die maximal zulässige Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden beschränkt wurde. Mir persönlich ist das aber Wurscht, denn als Beschäftigter im Straßentransport habe ich meine von mir einzuhaltenden Arbeitszeiten bereits ausführlich dargelegt. Eine Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist zwar strafbar, dennoch haben die Kontrollorgane bekanntlich schon genug andere Sachen zu tun, als sich auch noch damit zu befassen. Zuletzt ist sich dann doch jeder selbst der Nächste und sorgt für einen reibungslosen und vorallem sicheren Ablauf seiner Arbeit. Man sollte dabei allerdings nie vergessen, dass diese Gesetze für die eigene Gesundheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gemacht worden sind.
Ergo: Wer morgens später kommt, kann abends immernoch als Letzter das Licht ausmachen.
Genauso handhabe ich es dann auch an diesem Tag und reinige meinen Fahrbetonmischer noch an der Baustelle ganz ausführlich mit dem am Fahrzeug befindlichen Wasserschläuchen, um sicherzustellen, das sich auch nicht das kleinste Kieselsteinchen während der Fahrt selbstständig macht und auf die Straße oder gar in die Frontscheibe eines anderen Verkehrsteilnehmers fliegt.
Dann Abmarsch zum heimatnahen Betonwerk, der Lichtschalter wartet schon auf mich.
Fahrmischer-Reinigung an der Baustelle

2 Kommentare:

  1. Hallo toller blog auch deine anderen aus canada und so aber trozdem das gaspedal ist rechts
    lg

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  2. Besten Dank, ich hab's gleich mal geändert. Jetzt ist es wieder da wo es hingehört. Sogar bei den Rechtslenkern (England, Australien usw.) befindet sich das Gaspedal auf der rechten Seite. Gut aufgepasst !
    Gruss.

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